Gesetzliche Änderung ab Juni 2025!
Ab Juni gelten neue gesetzliche Vorgaben für Energieversorger in den Bereichen Strom und Gas. Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen kann ein Wechsel des Energielieferanten nur noch in die Zukunft erfolgen, nicht mehr rückwirkend. Diese neuen Regelungen wirken sich auf die Mitteilungsfrist von Ein- und Auszügen aus. Damit Ihre Ab- oder Anmeldung problemlos abläuft, empfehlen wir Ihnen, uns mindestens 14 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. So vermeiden Sie unnötige Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen wie fehlende Informationen oder technische Probleme. Wenn Ihr Umzug nicht rechtzeitig gemeldet wird, besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, wofür Sie die Kosten tragen müssen. Denn ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss weiterhin auf Ihren Namen registriert.
Das sollten Sie beachten:
Damit bei Ihrem Umzug alles reibungslos abläuft und Ihnen keine unnötigen Kosten bei der An- und Abmeldung Ihres Energieliefervertrages entstehen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig vor Ihrem Ein- oder Auszug.
Diese Daten benötigen wir von Ihnen:
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Adresse der Verbrauchsstelle
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Zählernummer der Verbrauchsstelle
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Vor- und Nachname des Mieters bzw. Eigentümers
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aktuelle Postadresse des neuen Mieters oder Eigentümers
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Energieart (Strom oder Gas)
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Ein- bzw. Auszugsdatum (Datum der Schlüsselübergabe)
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Zählerstand von der Übergabe (Diesen können Sie uns am Tag der Übergabe übermitteln.)
So können Sie uns Ihren Ein- und Auszug mitteilen:
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Per E-Mail: info@werra-strom.de
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Per Post: Werra-Strom GmbH, Hinter dem Deich 9, 37213 Witzenhausen
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Vor Ort: in unseren Kundencenter, Hinter dem Deich 9, 37213 Witzenhausen
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Im Kundenportal: unter www.werra-strom.de