Streitbeilegungsverfahren

Als Energieversorgungsunternehmen ist der Lieferant (Unternehmen) verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss und zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die die Belieferung mit Energie oder die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.




Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:

Werra-Strom GmbH

Hinter dem Deich 9

37213 Witzenhausen

Tel. 05542/5005-0

mail@werra-strom.de




Der Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.



Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:

Schlichtungsstelle Energie e. V.

Friedrichstraße 133

10117 Berlin

Telefon 030 2757240-0

E-Mail info@schlichtungsstelle-energie.de

Homepage www.schlichtungsstelle-energie.de





Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030 22480-500 oder 01805 101000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.