Herzlich Willkommen bei der Werra-Strom GmbH

Die Werra-Strom GmbH

beliefert als regionales Energieversorgungsunternehmen die Bürger der Region mit preisgünstigem Strom, Gas sowie Fernwärme. Als Unternehmen mit Sitz in Witzenhausen legen wir dabei größten Wert auf Kundenzufriedenheit und bieten einen ständigen vor-Ort-Service an. Als reines Vertriebsunternehmen sehen wir unsere Stärken insbesondere im direkten Kundenkontakt und der ständigen Verfügbarkeit.

Dabei kümmern wir uns um unsere Region, um die örtliche Infrastruktur und Ihre Lebensqualität. Wir schaffen und sichern Arbeitsplätze vor Ort und unterstützen somit den Wirtschaftsstandort Witzenhausen.

Aktuelle Meldungen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Neukunden

WIE WERDE ICH KUNDE BEI DER WERRA-STROM GMBH?

Am einfachsten ist der Wechsel über den Tarifrechner auf unserer Homepage. Der Wechsel ist bequem und völlig unkompliziert möglich:
      1.  Geben Sie Ihre PLZ, Ihren Ort sowie Ihren Jahresverbrauch in den Tarifrechner ein und bestätigen die Angaben über die Schaltfläche „Berechnen“
      2. Wählen Sie nun ganz einfach Ihren Tarif aus, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt und bestätigen über „Details ansehen“ Ihre Auswahl
      3. Nun wird Ihnen eine Zusammenfassung des ausgewählten Tarifs unter Berücksichtigung des monatlichen Abschlags und des voraussichtlichen Jahrespreises angezeigt
      4. Über die Schaltfläche „Zum Online Vertragsabschluss“ gelangen Sie in das Kundenportal der Werra-Strom GmbH
      5. Hier müssen Sie noch Ihre Persönlichen Angaben sowie Kontaktdaten und Ihre Versorgungsdaten eingeben.
      6. Über das Bestätigungsfeld schließen Sie den Vertrag ab
      7. Anschließend erhalten Sie per Mail die Vertragsbestätigung
Alternativ können Sie sich telefonisch an unser KundenServiceCenter unter der 05542/5005 100, per Mail info@werra-strom.de oder auch direkt vor Ort, Werra-Strom GmbH, Hinter dem Deich 9, 37213 Witzenhausen, an unsere Mitarbeiter wenden.

WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF MICH ZU?

Der Wechsel ist komplett kostenfrei.

MUSS ICH MEINEN BISHERIGEN ENERGIEVERSORGER INFORMIEREN ODER MEINEN VERTRAG KÜNDIGEN?

Nein, Sie müssen sich um nichts kümmern. Die Werra-Strom GmbH übernimmt die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter und kümmert sich um alles Weitere.  

WIE LANGE DAUERT DER WECHSEL?

Die Dauer hängt von der Kündigungsfrist beim bisherigen Anbieter ab. Den verbindlichen Liefertermin teilen wir Ihnen mit, sobald uns alle notwendigen Daten des örtlichen Netzbetreibers vorliegen. Während des gesamten Wechselprozess werden Sie selbstverständlich weiterhin mit Strom bzw. Gas versorgt!  

SIND TECHNISCHE UMSTELLUNGEN IN MEINEM HAUSHALT ODER AN MEINEM STROM- BZW. GASZÄHLER NOTWENDIG, WENN ICH KUNDE BEI DER WERRA-STROM GMBH WERDEN MÖCHTE?

Nein, es sind keinerlei technischen Anpassungen notwendig.

Stromtarife

WELCHER TARIF PASST AM BESTEN ZU MIR?

Dies hängt von Ihrem persönlichen Verbrauch ab. Sie können zu Vergleichszwecken ganz bequem unseren Tarifrechner nutzen, um die Kosten der einzelnen Tarife bei Ihrem persönlichen Verbrauchsverhalten gegenüber zu stellen.  

WAS BEINHALTET DER KOMBI-TARIF STROM/GAS

Der Kombi-Tarif ist ein besonders günstiger Tarif, der einen reduzierten Arbeitspreis für Ihren Stromtarif beinhaltet. Um diesen Preisvorteil nutzen zu können, müssen Sie uns mit der Belieferung von Strom und Gas beauftragen. Sie erhalten bei Beauftragung unsere gängigsten und gleichzeitig günstigsten Tarife „Natürlich Kombi“ im Strom sowie „NatürlichKespergas Kombi“ im Gas.

Rechnungen

WANN ERHALTE ICH MEINE RECHNUNG?

Die Rechnung wird regulär einmal pro Jahr zugestellt. Die Jahresverbrauchsabrechnung erhalten Sie immer für das vorangegangene Jahr gegen Ende Januar eines jeden Jahres. Bei einem Umzug oder einer Abmeldung erhalten Sie natürlich auch unterjährig eine Abrechnung.  

WER LIEST MEINE ZÄHLERSTANDE AB?

Sie haben die Möglichkeit Ihre Zählerstände jederzeit unkompliziert über das Kundenportal der Werra-Strom GmbH selbst zu übermitteln. Dazu geben Sie Ihre abgelesenen Zählerstände unter der Rubrik „Zählerstand – Zählerstandsmeldung“ ein und bestätigen Ihre Angaben. Auf Basis Ihrer Meldung wird nun die Abrechnung erstellt. Sobald die Rechnung geschrieben wurde, wird diese in Ihrem Kundenportal hinterlegt. Hier erhalten Sie auch eine Übersicht aller vorangegangen Rechnungen, die Sie bislang erhalten haben.  

WIE WIRD DER MONATLICHE ABSCHLAG ERMITTELT?

Der Abschlag richtet sich nach dem prognostizierten Jahresverbrauch und den aktuellen Preisen. Der prognostizierbare Jahresverbrauch orientiert sich an dem Jahresverbrauch des Vorjahres. Die Höhe und die Fälligkeitstermine der Abschläge werden in der Jahresrechnung mitgeteilt.  

KANN ICH DIE HÖHE MEINES ABSCHLAGS VERÄNDERN?

Sollten plausible Gründe vorliegen, dass der errechnete Abschlag zu hoch oder zu niedrig ausgefallen ist, können Sie eine Anpassung über das Kundenportal der Werra-Strom vornehmen. Unter der Rubrik „Abschlagsplan“ können Sie ganz bequem eine Anpassung vornehmen. Sie erhalten daraufhin von uns per Mail eine entsprechende Rückmeldung. Alternativ können Sie uns telefonisch unter der 05542/5005 100 oder per Mail an info@werra-strom.de ansprechen.  

WIE BEZAHLE ICH MEINE ABSCHLÄGE UND RECHNUNGEN?

Der einfachste Weg, Ihre Abschläge und offenen Rechnungen zu bezahlen ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Die Erteilung erfolgt ganz bequem bei dem Vertragsabschluss über die Homepage der Werra-Strom GmbH. Die Verwaltung des Lastschriftmandates können Sie darüber hinaus auch selbstständig im Kundenportal der Werra-Strom hinterlegen oder anpassen. So verpassen Sie keine Zahlungstermine. Alternativ können Sie aber auch auf eines unserer Bankkonten überweisen. Die Kontodaten finden Sie auf unserer Rechnung.

Gastarife

WAS BEINHALTET DER KOMBI-TARIF STROM/GAS

Der Kombi-Tarif ist ein besonders günstiger Tarif, der einen reduzierten Arbeitspreis für Ihren Stromtarif beinhaltet. Um diesen Preisvorteil nutzen zu können, müssen Sie uns mit der Belieferung von Strom und Gas beauftragen. Sie erhalten bei Beauftragung unsere gängigsten und gleichzeitig günstigsten Tarife „Natürlich Kombi“ im Strom sowie „NatürlichKespergas Kombi“ im Gas.

Preisanpassung

WARUM PASST DIE WERRA-STROM GMBH IHRE STROM- BZW. GASPREISE AN?

Mit der Anpassung der Preise reagieren wir auf veränderte, nicht beeinflussbare Rahmenbedingungen. Besonders veränderte Netzentgelte oder gestiegene Beschaffungskosten können zu leichten Preisanstiegen führen.  

WIE ERFAHRE ICH VON PREISÄNDERUNGEN?

Sollten wir Preisanpassungen vornehmen müssen, informieren wir unsere Kunden per Post. Weiterhin werden Preisanpassungen auf unserer Homepage veröffentlicht.  

HABE ICH EIN SONDERKÜNDIGUNGSRECHT?

Sollten wir aufgrund der o. g. nicht beeinflussbaren Rahmenbedingungen gezwungen sein Preisanpassungen vornehmen zu müssen, informieren wir Sie rechtzeitig per Infoschreiben darüber. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie bis zur Einführung der neuen Preise die Möglichkeit einen Anspruch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.  

MUSS ICH BEI PREISANPASSUNGEN MEINEN ZÄHLERSTAND MITTEILEN?

Grundsätzlich können Sie Ihre Zählerstände im Kundenportal der Werra-Strom GmbH bei Preisanpassungen hinterlegen oder können diese unter der 05542/5005 100 telefonisch kommunizieren. Sofern Sie die Übermittlung nicht tätigen können, wird der Zählerstand systemseitig abgegrenzt. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit sich bei uns vor Ort in unserem Kunden-ServiceCenter zu informieren.  

Fernwärme

WAS IST FERNWÄRME?

Fernwärme ist thermische Energie, also Warmwasser und Heizwärme, die in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugt wird und über Rohrleitungen direkt vom Kraftwerk zum Kunden gelangt. Neben den Fernwärmenetzen, die z. T. ganze Städte oder Stadtteile mit Wärme versorgen, existieren auch Nahwärmenetze, die einzelne Wohnsiedlungen oder Gebäude versorgen.  

WIE KANN ICH FERNWÄRMEKUNDE WERDEN?

Wenn Sie in Witzenhausen wohnen, besteht die Möglichkeit Fernwärme über die Werra-Strom GmbH zu beziehen. Allerdings ist nicht in jedem Stadtgebiet die notwendige Infrastruktur vorhanden. Schreiben Sie uns bei Interesse am besten eine E-Mail (waerme@stadtwerke-witzenhausen.de) oder rufen Sie uns unter der 05542/5005 210 an. Wir informieren Sie gern, ob Sie gleich ans Netz angeschlossen werden können oder wo derzeit Ausbaumaßnahmen des Fernwärmenetz geplant oder in Arbeit sind.  

WO WIRD DIE FERNWÄRME PRODUZIERT?

Die Fernwärme wird im Wesentlichen durch das Blockheizkraftwerk in der Fährgasse zur Verfügung gestellt. Die erstellte Blockheizkraftanlage liefert gleichzeitig Strom und Wärme. Die mit einem Synchrongenerator der Anlage erzeugte elektrische Energie wird in das örtliche 20-kV-Leitungsnetz der Stadtwerke Witzenhausen GmbH eingespeist. Die während des Verbrennungsvorganges anfallende Abwärme wird über Wärmetauscher für Heizzwecke und für die Warmwasserbereitung nutzbar gemacht. Die nur an wenigen Tagen im Jahr auftretenden Wärmebedarfsspitzen werden über einen Spitzenkessel mit einer Wärmeleistung von 4500 kW gedeckt.  

WELCHE MAßNAHMEN MUSS ICH AN MEINEM HAUS TREFFEN, UM FERNWÄRME BEZIEHEN ZU KÖNNEN?

Sollte an Ihrer Adresse das Fernwärme-Netz bereits ausgebaut sein, sind nur relativ geringe Umbaumaßnahmen notwendig. Um den notwendigen Hausanschluss bis zum Gebäude zu verlegen, sind Erdarbeiten nötig. Weiterhin sind Kernbohrungen am Gebäude notwendig, um ihr Haus an die Hauptanschlussleitung anzuschließen. Sollten Sie sich für einen Fernwärme-Anschluss interessieren, so schreiben Sie uns am besten eine E-Mail (waerme@stadtwerke-witzenhausen.de). Wir werden uns anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen.  

WIE SETZT SICH DER FERNWÄRME-HAUSANSCHLUSS ZUSAMMEN?

Die Größe der Fernwärme-Station bemisst sich in etwa dem einen handelsüblichen Kühlschrank und umfasst einen Wärmetauscher und einen Wärmemengenzähler. Die aus der Hauptanschlussleitung ankommende Fernwärme der Werra-Strom GmbH wird an die häusliche Fernwärme-Station übergeben und an die Bedürfnisse des Gebäudes angepasst. Der integrierte Zähler erfasst dabei genau die Fernwärme-Menge, die an ihre Fernwärme-Station übergeben wird.

Soforthilfe Dezember 2022

Wie funktioniert die Soforthilfe Dezember?

Die Werra-Strom GmbH wird den Dezemberabschlag nicht abbuchen bzw. Werra-Strom Kundinnen und Kunden brauchen ihn nicht zu überweisen. Grundsätzlich sieht das Soforthilfegesetz Gas und Wärme zwei Möglichkeiten vor, um Verbraucherinnen und Verbraucher im Dezember bei den aktuellen Gaskosten zu entlasten. So können Energieversorger den Dezemberabschlag entweder wie sonst auch einziehen und dann die Soforthilfe Dezember zeitnah als Gutschrift an die Kundinnen und Kunden zurückerstatten. Die zweite Möglichkeit sieht vor, dass die Kundinnen und Kunden den Dezemberabschlag erst gar nicht an ihren Energieversorger zahlen – so wie es die Werra-Strom GmbH bei ihren Kundinnen und Kunden umsetzen wird.  

Wer hat Anspruch auf die Soforthilfe?

Die Soforthilfe erhalten alle Haushaltskunden sowie alle übrigen Kunden, die über ein Standardlastprofil (SLP-Kunden) beliefert werden, automatisch. Sie muss nicht beantragt werden. SLP-Kunden sind alle Kunden, die einmal jährlich eine Turnusrechnung erhalten und dazwischen monatliche Abschläge zahlen. Dies sind beispielsweise Privathaushalte und kleinere Betriebe. Grundsätzlich nicht anspruchsberechtigt sind Letztverbraucher für Entnahmestellen mit einer registrierenden Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 kWh. RLM-Kunden mit einem Jahresverbrauch bis 1.500.000 kWh wiederum profitieren von der Soforthilfe. Kunden, die Erdgas für den kommerziellen Betrieb von Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen beziehen oder zugelassene Krankenhäuser sind, dürfen die Soforthilfe nicht erhalten. Unabhängig vom Verbrauch werden auch bestimmte Kunden mit mehr als 1.500.000 kWh entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Diese Unternehmen bzw. Einrichtungen und alle Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) haben Anspruch auf die Soforthilfe und müssen diesen ihrem Energieversorger bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.  

So berechnet sich die Soforthilfe Dezember?

Der Gesetzgeber hat im Soforthilfegesetz Gas und Wärme festgelegt, wie die Berechnung der Soforthilfe Dezember zu erfolgen hat. Wichtig zu wissen: Die Soforthilfe entspricht nicht automatisch Ihrem vollen Abschlag, den Sie im Dezember bezahlen müssten. Die Höhe errechnet sich stattdessen aus 1/12 des im September für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs Gas, dem Bruttoarbeitspreis im Dezember und 1/12 des Bruttogrundpreises.  

Rechenbeispiel*:

 
  • Bei einem Kunden wurde mit Stand September ein Jahresverbrauch von 18.000 kWh vom Energieversorger prognostiziert. 1/12 davon sind 18.000 kWh/12 = 1.500 kWh
  • Der Arbeitspreis für Gas beträgt im Dezember beispielsweise 12 ct/kWh (brutto)
  • Der Grundpreis für ein Jahr beträgt im Beispiel 40,00 Euro.1/12 für Dezember sind somit 40,00 Euro/12 = 3,33 Euro
Die Höhe der Soforthilfe Dezember berechnet sich dann folgendermaßen:  
  • 12 ct/kWh * 1.500 kWh (1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs) + 3,33 Euro (1/12 des jährlichen Grundpreises)
  • = 183,33 Euro Soforthilfe

In der nächsten Jahresabrechnung wird die Differenz zwischen dem Entlastungsbetrag und der im Dezember 2022 fälligen Abschlagszahlung verrechnet. Dabei werden wir den Entlastungsbetrag transparent ausweisen.

*Bitte beachten Sie, dass es sich in diesem Rechenbeispiel um fiktive Zahlen handelt.

Wie setzt die Werra-Strom GmbH die Soforthilfe für SLP-Kunden um?

Der vorläufige Entlastungsbetrag wird unseren Kunden gutgeschrieben. Dies kann über verschiedene Wege erfolgen: Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, verzichtet die Werra-Strom GmbH auf die Einziehung der im Dezember 2022 fälligen Abschlagszahlung. Sie müssen sich um nichts kümmern. Wenn Sie einen Dauerauftrag für die monatlichen Abschlagszahlungen eingerichtet haben, können Sie den Dauerauftrag für Dezember 2022 aussetzen. Sollten Sie dennoch Ihre im Dezember fällige Abschlagszahlung an uns überweisen, erfolgt eine Verrechnung in Ihrer nächsten Turnusrechnung. Wenn Sie Ihre Abschlagszahlung monatlich selbst überweisen, müssen Sie die Abschlagszahlung, die im Dezember 2022 fällig ist, nicht überweisen. Sollten Sie dennoch Ihre im Dezember fällige Abschlagszahlung an uns überweisen, erfolgt eine Verrechnung in Ihrer nächsten Turnusrechnung. Da die Soforthilfe Dezember mit dem Arbeits- und Grundpreis für Gas von Dezember berechnet wird, kann es zu Abweichungen zur der Höhe der Abschlagszahlungen kommen. Denn die monatlichen Abschläge für Gas wurden von Ihrem Energieversorger auf Basis des prognostizierten Jahresverbrauchs im September festgelegt – und zwar mit dem im September geltenden Arbeits- und Grundpreis. Dabei sind bereits sogenannte Gewichtungsverfahren berücksichtigt wurden – also ein Abgleich zwischen abgelesenen Verbrauchswerten und den Ist-Temperaturen. Somit kann die Soforthilfe Dezember von der Höhe der monatlichen Abschlagszahlung abweichen. Darüber hinaus berechnet die Werra-Strom GmbH keine 12, sondern nur elf monatliche Abschläge, sodass der Entlastungsbetrag im Dezember tendenziell etwas niedriger als der monatliche Abschlag ausfallen wird. Die Berechnungsformel gewährleistet aber, dass immer ein Zwölftel der tatsächlichen Energiekosten durch die Soforthilfe Dezember gedeckt sind.

Energiespartipps

STROM SPAREN? DAS KANN DOCH JEDER!

Die eigenen Kosten senken, die Umwelt nachhaltig entlasten – Stromsparen zahlt sich aus! Ob für Sie persönlich oder für die kommende Generation auf unserer Erde. Denn das Klima kann nicht länger warten und jeder, ob klein oder groß, kann einen Beitrag dazu leisten. Sei es beim Einkaufen, zu Hause, im Job oder bei Ihrem Stromvertrag: Klimaschutz ist überall. Wussten Sie schon, dass wir seit dem 01.01.2022 für alle Haushaltskunden in einem Sondertarif 100 % Ökostrom beschaffen? Das sogar ganz ohne Aufpreis! #natürlich #gemeinsam #klimaschutz  

TIPP 1: BELEUCHTUNGSKOSTEN SENKEN

Ob im Wohnzimmer, Schlafzimmer oder Kinderzimmer, bereits hier lassen sich die Stromkosten ganz leicht senken. Tauschen Sie Ihre herkömmlichen Glühbirnen gegen LED-Lampen aus. Diese sind besonders effizient und schaffen ebenfalls gute Lichtverhältnisse. Zu dem steigern moderne Leuchtmittel das persönliche Wohlbefinden. Das Energiesparpotential gegenüber den Glühbirnen von früher kann an die 90 % betragen. Dabei leuchten Sie bis zu 50.000 Stunden.  

TIPP 2: BYE, BYE STAND-BY

Egal ob die Lampe in der Küche, der Fernseher im Wohnzimmer oder der Computer im Kinderzimmer, für alle gilt: Ist der Stecker in der Steckdose bzw. ein Gerät im Stand-bye-Betrieb, so wird Strom verbraucht. Einzeln zwar wenig, wenn man das aber auf das ganze Jahr rechnet, kann ein enormer Betrag zusammenkommen. Dieser kann nach Angaben vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. in einem 3-Personen Haushalt (ganz abhängig von Anzahl und Gerätetyp) bis zu 20 % der gesamten Stromkosten ausmachen.
Prüfen ist auch ganz einfach! Vor und nach einer Reise einfach den Zählerstand aufschreiben und die Zählerstände miteinander vergleichen. Am besten aber, man schaltet die heimlichen Stromfresser direkt aus. Ganz bequem wird es, wenn die Elektrogeräte an eine Mehrfachsteckdose mit Kipp- oder Fußschalter angeschlossen werden.  

TIPP 3: AUF KLIMAGERÄTE MIT HOHEM VERBRAUCH VERZICHTEN

Sommer, Sonne – Sonnenschein! Steigen die Außentemperaturen an, wird es schnell auch im Wohnbereich heiß. Besonders Räume mit Süd-Ausrichtung oder Dachgeschosswohnungen können an heißen Tagen die Außentemperatur noch übersteigen. Um die eigenen vier Wände ganz ohne Energiefresser wie Klimaanlage oder Ventilator kühl zu halten, ist der richtige Sonnenschutz sehr wichtig. Sobald das Sonnenlicht die Fensterscheibe passiert, wird ein Teil der Energie in Wärme umgewandelt. Die Raumtemperatur steigt und damit häufig auch der Stromverbrauch durch den Einsatz kühlender Geräte. Ideal zum Stromsparen sind Jalousien oder Rollläden, die außen angebracht sind, diese sollten möglichst lichtundurchlässig sein.
So einfach geht’s: Im Sommer einfach die kühle Morgenluft rein lassen, bestenfalls so lange, wie es draußen kühler als drin ist und die Räume verdunkeln. Das beschert etwa im Homeoffice ein angenehmes Arbeiten – ganz ohne zusätzliches Klimagerät.
Im Winter sollte stoßgelüftet werden. Bitte aber vorher unbedingt die Thermostate herunter drehen!  

TIPP 4: DIE KÜCHE EFFIZIENT NUTZEN

Durch das gleichzeitige Zubereiten verschiedener Lebensmittel z. B. in stapelbaren Töpfen oder nebeneinander auf dem Blech, verschwenden Sie weitaus weniger Strom. Zudem sollte die Größe des Kochtopfs zur Kochstelle passen und der Deckel muss fest auf dem Topf sitzen. Ein Schräg aufliegender Deckel lässt viel Wärme entweichen, dass teils die dreifache Menge an Strom verbraucht wird.
PS: Viele Rezepte gelingen übrigens auch ohne Vorheizen des Ofens. Das Energiesparpotenzial liegt dabei bei bis zu 20 %.  

TIPP 5: STROMFRESSER - DER KÜHLSCHRANK

In besonders warmen Monaten läuft der Kühlschrank zur Hochform auf. Kein Wunder also, dass sein Stromverbrauch unter allen Haushaltsgeräten mit am höchsten ausfällt. Um das zu vermeiden hier ein paar einfache Tricks, wie sich das vermeiden lässt:
Temperatur überprüfen: Die optimale Temperatur des Kühlschranks sollte bei 7 °C liegen, im Gefrierfach reichen –18 °C. Ein Kühlschrankthermometer hilft, die optimale Temperatur zu halten. Mindestens zweimal im Jahr sollte das Gefrierfach (und auch ein Gefriergerät) abgetaut werden. Je fortgeschrittener die Eisbildung, desto mehr Energie muss aufgebracht werden, um die Temperatur zu halten. Kühlschränke und/oder Gefriergeräte verbrauchen dann bis zu 15 % mehr Strom.
Raumtemperatur senken: Der Kühlschrank verbraucht etwa 6 % weniger Strom, wenn die Raumtemperatur um gerade einmal 1 °C fällt! Deshalb sollte die Möglichkeit bestehen, die Küche z. B. mit einem Sonnenschutz abzudunkeln oder den Kühlschrank langfristig an einer kühleren Stelle im Raum aufzustellen.
In den meisten Fällen steht der Kühlschrank in der Küche. Hier sollte auf zwei Dinge geachtet werden: Nicht direkt neben den Backofen oder der Spülmaschine platzieren. Denn dann muss der Kühlschrank zusätzlich noch die ausstrahlende Hitze dieser Wärmequellen herunterkühlen. Und das treibt Ihren Energieverbrauch in die Höhe. Außerdem sollte es einen Abstand von etwa 10 cm zwischen Wand und Rückseite geben. Auch Lebensmittel können dabei helfen, Stromkosten zu sparen. In einem gut gefüllten Kühlschrank wirken Lebensmittel wie Kühlakkus, wodurch weniger Energie zum herunterkühlen verbraucht wird. Wenn nur wenige Produkte im Kühlschrank liegen, kann man diesen z.B. mit Styropor auffüllen, denn somit entweicht beim Öffnen der Tür nicht so viel kalte Luft.
Bei älteren Kühlschränken kann sich eine Neuanschaffung rechnen. Dabei sollte neben der Effizienzklasse auch die Größe in die Kaufentscheidung mit einfließen. Im Vergleich zu einem großen Modell lässt sich durch ein kleineres häufig mehr Strom sparen.  

TIPP 6: EINFACH MAL DIE SONNE NUTZEN!

Kugeln, Lichterketten, Strahler und Solarleuchten für Balkon und Garten sind schick und effektvoll. Zudem sind sie flexibel, da keine Steckdose benötigt wird. Größter Vorteil: Abgesehen vom Anschaffungspreis entstehen keine zusätzlichen Kosten. Zum Aufladen genügt tagsüber lediglich ein sonniges Plätzchen im besten Fall mit Südausrichtung.
Falls sogar eine PV-Anlage auf dem Dach vorhanden ist und Sie stolzer Besitzer eines E-Autos sind, dann laden Sie möglichst tagsüber. Das erfordert vielleicht etwas mehr Planung, aber Sie nutzen den Solarstrom genau dann, wenn die Sonne ihn produziert.  

Ansprechpartner für Privatkunden:

Herr Arne Jatho
KundenServiceCenter
05542 5005-100
info@werra-strom.de

Frau Daria Ludziarczyk
Abrechnung/KundenServiceCenter
05542 5005-100
info@werra-strom.de

Frau Jessica David
KundenServiceCenter
05542 5005-100
info@werra-strom.de

Herr Christian Müller
Abrechnung/KundenServiceCenter
05542 5005-100
info@werra-strom.de