Veröffentlichungspflichten
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Stromgrundversorgungsordnung
Wenn Sie Strom im Rahmen der Grundversorgung beziehen, ist kein schriftlicher Vertragsabschluss notwendig. Als gesetzliche Grundlage für den Grundversorgungstarif gelten die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV der Werra-Strom GmbH, welche Sie hier herunterladen können.
Stromgrundversorgungsordnung
Ergänzende Bedingung StromGVV
Abwendungsvereinbarung
Stromkennzeichnung
Um dem Kunden mehr Transparenz und Information zu geben, hat die Europäische Union die Stromkennzeichnungspflicht erlassen. Hier gilt die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2003. Diese Richtlinie wurde am 07. Juli 2005 als § 42 in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen. Hierbei geht es darum, dass alle Energieversorgungsunternehmen ausweisen müssen, wie sich ihr Energiemix (Kernkraft, fossile und erneuerbare Energien) zusammensetzt. Zudem wird Auskunft über die Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall) gegeben. Als Vergleich werden die Werte des deutschen Durchschnitts aufgeführt.
Stromkennzeichnung 2022