Wenn Sie Strom im Rahmen der Grundversorgung beziehen, ist kein schriftlicher Vertragsabschluss notwendig. Als gesetzliche Grundlage für den Grundversorgungstarif gelten die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV der Werra-Strom GmbH, welche Sie hier herunterladen können.
Stromgrundversorgungsordnung
Ergänzende Bedingung StromGVV
Abwendungsvereinbarung