Wegfall EEG-Umlage zum 01.07.2022

Am 28.04.2022 hat der Deutsche Bundestag nach der zweiten und dritten Beratung den Gesetzentwurf zur Absenkung der EEG-Umlage und verpflichtender Weitergabe an die Letztverbraucher beschlossen. Um die extremen Preissteigerungen an den Energiebeschaffungsmärkten für die Letztverbraucher abzufedern, wird die Umlage (zurzeit 3,723 ct/kWh) dementsprechend ab dem 01.07.2022 nicht mehr erhoben. Wir geben die Senkung der EEG-Umlage in vollem Umfang an unsere Kunden weiter.

Ihre monatlichen Abschlagszahlungen bleiben für das restliche Jahr dabei unverändert. Die gezahlten Abschlagsbeträge werden im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung oder einer vorherigen Schlussrechnung mit dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Die Absenkung der EEG-Umlage zum 01.07.2022 wird hierbei selbstverständlich berücksichtigt.

Die Abgrenzung des Verbrauchs zum Stichtag erfolgt automatisch.